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Rechtliches

Rechtswidrige Inhalte melden

Wie Sie Inhalte auf xtwo.events melden, die Sie für rechtswidrig halten, und was danach geschieht.

Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026

Wer das nutzen kann

Jede Person. Sie brauchen weder ein Konto noch eine Einladung zu einem Event.

Dieses Verfahren ist für Inhalte gedacht, die Sie für rechtswidrig halten. Wenn Sie Gast sind und lediglich möchten, dass Ihr Foto entfernt wird, ist es schneller, sich an den Gastgeber zu wenden oder uns ohne dieses Verfahren zu schreiben.

Was eine Meldung enthalten sollte

Senden Sie Ihre Meldung per E-Mail an kontakt@xtwo.dev mit dem Betreff „Inhaltsmeldung“. Damit wir sie bearbeiten können, geben Sie bitte an:

  1. 1Die genaue Adresse (URL) des betroffenen Inhalts. Bei einem einzelnen Foto öffnen Sie es und kopieren die Adresse aus dem Browser.
  2. 2Eine Begründung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten, mit genügend Einzelheiten, damit wir den Sachverhalt nachvollziehen können.
  3. 3Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Bei Meldungen zu Persönlichkeitsrechten oder Rechten des geistigen Eigentums ist das erforderlich; bei Meldungen zu sexuellem Kindesmissbrauch oder zu Straftaten gegen Leib und Leben können Sie anonym bleiben.
  4. 4Eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon ausgehen, dass die Angaben in der Meldung richtig und vollständig sind.

Ohne die Adresse des Inhalts oder ohne Begründung können wir eine Meldung nicht bearbeiten. In diesem Fall melden wir uns und bitten um Ergänzung.

Was danach geschieht

  1. 1Den Eingang bestätigen wir unverzüglich, sofern Sie eine E-Mail-Adresse hinterlassen haben.
  2. 2Wir prüfen die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Die Entscheidung trifft ein Mensch; eine automatisierte Entscheidungsfindung setzen wir nicht ein.
  3. 3Ist der Inhalt rechtswidrig oder verstößt er gegen unsere AGB, entfernen wir ihn oder sperren den Zugang dazu. In schwerwiegenden Fällen können wir das Konto des Gastgebers einschränken oder beenden.
  4. 4Über die Entscheidung informieren wir Sie sowie, mit einer Begründung nach Art. 17 DSA, die Person, die den Inhalt eingestellt hat.
  5. 5Weist eine Meldung auf eine Straftat hin, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person begründet, informieren wir unverzüglich die zuständigen Behörden.

Begründung der Entscheidung und Widerspruch

Wenn wir Inhalte entfernen oder den Zugang dazu beschränken, erhält die einstellende Person eine klare und konkrete Begründung: um welchen Inhalt es geht, welche Maßnahme auf welcher Grundlage ergriffen wurde, ob die Maßnahme auf eine Meldung oder eine eigene Prüfung zurückgeht und wie die Entscheidung angefochten werden kann.

Halten Sie die Entfernung Ihres Inhalts für einen Fehler, schreiben Sie mit Begründung an kontakt@xtwo.dev. Wir prüfen die Entscheidung erneut und stellen den Inhalt wieder her, wenn sie unzutreffend war. Ihr Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

Als Kleinstunternehmen sind wir nicht verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagementsystem nach Art. 20 DSA zu betreiben; wir prüfen dennoch jeden Widerspruch.

Missbrauch des Verfahrens

Bei offensichtlich unbegründeten und wiederholten Meldungen können wir die Bearbeitung nach vorheriger Verwarnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen.

Eine Meldung mit unwahren Angaben kann eine Haftung gegenüber der Person begründen, deren Inhalt gemeldet wurde.

Kontaktstellen

Für Nutzer und meldende Personen (Art. 12 DSA)
kontakt@xtwo.dev. Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch oder Englisch.
Für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und das Gremium (Art. 11 DSA)
kontakt@xtwo.dev. Behördliche Anordnungen können auch postalisch an die Anschrift im Impressum zugestellt werden.
Für datenschutzrechtliche Anliegen
kontakt@xtwo.dev. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.

Inhalt melden

Nennen Sie uns die Adresse des Inhalts und den Grund. Den Eingang bestätigen wir unverzüglich.

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